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  Obdachlosenhilfe Ruhrgebiet & Niederrhein e. V.
  ALG II
 

Hartz-Reform beschlossen:
Die Änderungen im Überblick

Regelsatz: Die monatliche Unterstützung für 4,7 Millionen Langzeitarbeitslose samt Partnern steigt rückwirkend zum 1. Januar 2011 um 5 auf 364 Euro. Der Nachschlag von 15 Euro und der erhöhte Satz kommen Anfang April. Am 1. Januar 2012 gibt es noch mal mindestens 3 Euro mehr. Die Sätze für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien bleiben unverändert: Für unter Sechsjährige gibt es 215 Euro im Monat, für 6- bis 13-Jährige 251 Euro und für 14- bis 18-Jährige 287 Euro.

Bildungspaket: Rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder aus Hartz-IV-Familien, von Geringverdienern und Wohngeldempfängern erhalten Bildungshilfen. Dies sind deutlich mehr als von der Bundesregierung zunächst geplant. Sie haben Anspruch auf ein warmes Mittagessen in Schule oder Kita. Allerdings müssen die Eltern einen Euro dazugeben. Für eintägige Klassenfahrten oder Wandertage gibt es pro Schuljahr 30 Euro Zuschuss. Zehn Euro im Monat stehen für Mitgliedschaften in Sportvereinen zur Verfügung. Bei Bedarf bekommen die Kinder auch Nachhilfeunterricht bezahlt. Wie bisher gibt es 100 Euro pro Schuljahr für Schulsachen. Die Leistungen aus dem Bildungspaket können ab sofort in Anspruch genommen werden.

 Der Hartz IV Anspruch

Inhalt der Leistungen des Arbeitslosengeld II / ALG 2


Die Leistung des Arbeitslosengeld II / ALG 2 besteht zum einen aus Regelleistung und zum anderen aus den Kosten der Unterkunft, KdU.

Regelleistung

Die Regelleistung des ALG 2 ist eine Pauschalleitung. Ihre Höhe beziffert sich auf 359 Euro für einen alleinstehende Haushaltsvorstand. Das Arbeitslosengeld 2 wird monatlich im voraus gezahlt. Bisher bestehende Unterschiede in der Höhe in den alten und neuen Bundesländern sind vor einiger Zeit beseitigt werden. Der Ehepartner, Lebenspartner oder sonstige Partner der sog. Bedarfsgemeinschaft bekommt 90 % der Regelleistung, das sind € 323.
Die Höhe der Leistung an Kinder, das Sozialgeld, beträgt
- für Kinder bis 14 Jahre 215 Euro,
- für Kinder von 15 bis 18 Jahre 287 Euro.
Alleinerziehende haben einenAnspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag, der in § 21 SGB II geregelt ist.

Zusammensetzung Hartz IV Regelsatz

Der Hartz IV Regelsatz wird auf der Grundlage der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte berechnet. Nicht berücksichtigt werden dabei Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben.

Wohnung und Heizung

Neben dem Anspruch auf die Regelleistung besteht für Hartz IV Empfänger ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine angemessene Wohnung. Außerdem muss das Amt die angemessenen Heizungskosten tragen.

Hier ergeben sich die meisten Streitpunkte zwischen Arbeitslosengeld 2 Empfänger und den Arbeitsgemeinschaften bzw. Jobcentern. Folgerichtig gibt es hier auch eine vielzahl von Klagen und Verfahren vor den Sozialgerichten.
Problematisch sind folgende Punkte:
- Wann ist der Wohnraum angemessen? Wie teuer darf eine Wohnung sein? Wie groß darf eine Wohnung sein? Welche Wohnungsausstattung ist angemessen?
Werden auch Kosten für eine unangemessene große oder teure Wohnung übernommen? Wie lange werden die Kosten für eine unangemessene Wohnung übernommen?
- Was fällt unter die Mietnebenkosten? Welche Miet-Nebenkosten müssen vom Amt übernommen werden? Wem trägt die Nebenkosten-Nachzahlungen zu? Wem stehen Rückerstattungen von Miet-Nebenkosten zu?
- Wann ist eine Umzug von einer unangemessenen in eine angemessene Wohnung erforderlich? Wer trägt die Kosten für den Umzug?


Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Neben den oben dargestellten Leistungen im Rahmen des Arbeitslosengeld 2 haben ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld I einen Anspruch auf einen Zuschlag im Anschluß an den Bezug von diesem Arbeitslosengeld I. Der Zuschlag beträgt maximal 160 Euro pro Monat bei Alleinstehenden ehemaligen Arbeitslosengeldempfängern und 320 Euro für verheiratete ehemalige Arbeitslosengeldempfänger.Der Zuschlag wird für höchstens 2 Jahre gezahlt.
Die Höhe des Zuschlags ist in § 24 SGB II geregelt: Im ersten Jahr werden maximal 160 Euro, höchstens 2/3 der Differens zwischen Arbeitslosengeld II und Arbeitslosengeld I. Im zweiten Jahr wird nur noch ein halbierter Zuschuss gezahlt.

1 Euro Job

Einkommen, die aus einem "Ein Euro Job" erzielt werden, werden auf das Arbeitslosengeld 2, ALG II oder auch Hartz IV nicht angerechnet.

Ein "Ein Euro Job" oder "1 Euro Job"ist eine Arbeitsgelegenheit, mit deren Hilfe der Gesetzgeber vor allem Langzeitarbeitslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren will. Sie haben den Zweck, die Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten und sollen den ALG 2 Empfänger an regelmäßige Arbeit und einen strukturierten Tagesablauf gewöhnen.
Zulässig ist auch die Arbeit am Wochenende und in Schichten.

Ein Arbeitslosengeld II 2 Empfänger ist grds. verpflichtet einen "Ein Euro Job" anzunehmen. Er muss ihn nur dann nicht annehmen, wenn ihm dies i.S.d. § 10 SGB II unzumutbar ist. Zumutbar ist grundsätzlich jede legale und nicht sittenwidrige Arbeit.
Sanktionen bei Ablehnung eines 1-Euro-Jobs:
Nimmt ein ALG II 2 Empfänger ohne Grund die angetragene Tätigkeit nicht auf, so kann ihm gem. § 31 SGB I das Arbeitslosengeld II um bis zu 30 % gekürzt werden. Unter 25 Jahre alten Arbeitslosengeld 2 Beziehern kann im schlimmsten Fall die komplette Regelleistung nach dem SGB II gestrichen werden! Das bedeutet, dass dann lediglich die Miete übernommen und Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden.

 

Rückzahlung von Überzahlungen bei 1-€-Jobs ist rechtwidrig!

Die Rückzahlung von Überzahlungen nach der Beendigung des 1-€-Jobs ist rechtwidrig. Solange Sie Leistungen nach SGB II oder eventuell auch später nach SGB XII erhalten, müssen Sie die Überzahlung nicht zurückbezahlen. In der Regel fordert das Sozialamt dies rechtwidrig in Raten von 10 bis 50 € pro Monat zurück. Legen Sie gegen den Bescheid sofort Widerspruch ein oder gehen Sie umgehend zu einem Anwalt, damit dieser für Sie Widerspruch einlegt und gleichzeitig beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung (Eilantrag) zum Beispiel gegen die Stadt Wiesbaden stellt. Sollte Ihr Anwalt für Sie nicht den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, gehen Sie zum Amtsgericht mit Ihrem Bescheid und Ausweis und stellen Sie dort den Antrag. Dies geht in Wiesbaden in diesem Fall sehr problemlos. Gehen Sie dann mit dem Antrag zu einem Anwalt. Vergessen Sie bitte nicht, uns zu Dokumentationszwecken eine Kopie Ihres Bescheids, des Widerspruchs und des Antrags auf einstweilige Anordnung zukommen zu lassen.

Obdachlosigkeit

Welche Hilfen werden für Obdachlose angeboten?

Das Sozialgesetzbuch XII sieht Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten vor, und zwar in den Vorschriften der §§ 67,68 und 69 SGB XII.
Ein Fall, in dem der Tatbestand "besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten" vorliegt, ist der Fall der Obdachlosigkeit. Obdachlosigkeit liegt vor bei Personen ohne ausreichende Unterkunft.

Hier soll dann eine besondere Hilfestellung zur Überwindung der Schwierigkeit gewährt und eine Eingliederung in das gesellschaftliche Leben ermöglicht werden.

Im Einzelnen z.B.:

  • Beratung
  • Persönliche Betreuung
  • Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
  • Einstieg oder erneuter Einstieg in das Arbeitsleben
  • Ermöglichung einer Ausbildung

Neben den Fällen der Obdachlosigkeit werden von der Fallgruppe der §§ 67, 68 und 69 SGB XII auch erfasst:

  • Nichtsesshafte

  • Landfahrer, etwa Roma oder Sinti

  • Suchtkranke

  • verhaltensgestörte Junge Menschen

Diese Fallgruppen sind nicht abschliessend. Zu beachten ist, dass Regelungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) SGB VIII vorrangig sind. Auch nach diesen Vorschriften werden Leistungen gewährt.

weitere Infos unter: http://www.sozialticker.com/informationen

 
 
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